Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Ausweisung eines „Verkehrsberuhigten Bereiches“ (Spielstraße) im Bereich der Zufahrt zur Grundschule auf der Schulstraße zwischen Hildastraße und Ziegelstraße
Die Verwaltung wird beauftragt zeitnah die nötigen Schritte einzuleiten, um auf der Schulstraße vor der Einmündung zur Mozartstraße einen „Verkehrsberuhigten Bereich“ mit gekennzeichneten Parkflächen ausweisen zu können.
Begründung des Antrags:
Ein „Verkehrsberuhigter Bereich“ dient der Verkehrsberuhigung in geschlossenen Ortschaften. In diesen Bereichen darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. KFZ-Fahrer und Fußgänger gelten als gleichberechtigt.
Die angespannte Verkehrssituation durch parkende oder fahrende Autos im o.g. Bereich wurde schon mehrfach im Gemeinderat angesprochen. Vor allem während der Bring- und Abholzeiten der Schulkinder entsteht für alle Verkehrsteilnehmer eine sehr unübersichtliche Lage.
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Die Schulstraße wird häufig von motorisierten Verkehrsteilnehmern in überhöhter Geschwindigkeit durchfahren. Im Bereich der Zufahrt zur Schule sind vermehrt Kinder anzutreffen. Durch verkehrsberuhigende Maßnahmen soll der fahrende Verkehr dort entschleunigt werden.
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Das Parken ist in „Verkehrsberuhigten Bereichen“ nur in genau gekennzeichneten Flächen erlaubt. Dies führt zu einer größeren Übersichtlichkeit.
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Im Bereich der Mühlstraße wurde vor dem Eingang zur Schule bereits vor Jahren ein „Verkehrsberuhigter Bereich“ mittels Ausweisung als „Spielstraße“ angelegt. Da sich der Zugang zur Schule aber mittlerweile hauptsächlich über den genannten Bereich in der Schulstraße abspielt, besteht die Notwendigkeit darauf zu reagieren.
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Sollte es in diesem Bereich, z.B. durch eine geänderte Nutzung des Wohnraums, zu einer Erhöhung der PKW-Zahl der Anwohner führen, würde sich die Situation noch verschlimmern. Eine Reglung, mit klar gekennzeichneten Parkmöglichkeiten und einer Reduzierung der erlaubten Geschwindigkeit, ist daher dringend nötig.
Verkehrsberuhigter Bereich
Innerhalb dieses Bereiches
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dürfen die Fahrzeugführer Fußgänger weder gefährden noch behindert; wenn nötig müssen sie warten.
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dürfen die Fußgänger den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
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ist das Parken außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
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ist das Überholen ausgeschlossen.
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dürfen Fußgänger die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
Fraktion von Bündnis90/ Die Grünen
Dr. Holger O. Porath Claudia Kohpeiß Heike Roll
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