Die Landesregierung Baden- Württemberg hat eine Verschärfung der Landeplatz-Lärmschutzverordnung bewirkt. Der Bund wird Ultraleichtflugzeuge und Gyrokopter in die Landeplatz-Lärmschutzordnung mit einbeziehen.
Auslöser der Forderung der Verschärfung waren Resolutionen der beiden Gemeinden Altlußheim und Rheinhausen-Oberhausen 2017/2018. Dort hatte sich die Bevölkerung über den Fluglärm beklagt, der vom linksrheinischen Flugplatz Speyer ausgeht.Besonders unangenehm aufgefallen waren die tieffliegenden Ultraleichtflugzeuge und die recht lauten Gyrokopter, die ihre Kreise auch über den beiden rechtsrheinischen Gemeinden drehen.Beide Luftfahrzeugtypen, sogenannte Luftsportgeräte fallen bisher nicht in den Anwendungsbereich dere Lärmschutzverordnung. Die beiden Gemeinden Altlußheim und Rheinhausen-Oberhausen forderten dies zu ändern.Die Landesregierung unterstützt dies Forderung.
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