Sehr geehrter Herr Kuhn,
wir bitten Sie die Gestaltung des neuen Parkplatzes hinter der Ev. Kirche in die Tagesordnung
der Klausurtagung am kommenden Samstag mit aufzunehmen. Das Thema fügt sich in TOP 2.:
Entwicklung des Innenbereichs ein.
Begründung:
Nach Ihren Aussagen, sollte die Entscheidung bezüglich des Parkplatzes bereits in der Oktober-
sitzung am 21.10.14 getroffen werden, um die Fördergelder aus dem Landessanierungspro-
gramm noch abrufen zu können.
Da wir die Mitglieder des Gemeinderats hier noch im Informationsdefizit sehen, ist es sinnvoll,
sich vor der endgültigen Entscheidung nochmals vorab über das Thema im Gesamtgemeinderat
auszutauschen. Dadurch können bis zur Oktobersitzung gewünschte Änderungen geplant und
nötige Informationen bereitgestellt werden.
Auch weil sich der neue Parkplatz mitten im Ort befindet, ist es nötig sich mit dessen Planung
intensiv auseinanderzusetzen. Gerade im Hinblick auf die kurze Zeitspanne, in der die Förder-
gelder noch abgerufen werden können, muss vermieden werden, dass die Mitglieder des Ge-
meinderats bei der Entscheidung unter Druck gesetzt werden. Eine vorherige nochmalige Aus-
sprache vor der Sitzung am 21.10.14 ist daher sinnvoll.
Vorab senden wir Ihnen umseitig bereits einige Fragen unsererseits.
Fragen zum Bau des neuen Parkplatzes hinter der Ev. Kirche.
1.) Wie viel kostete der gesamte Bau des Parkplatzes.
2.) Wie hoch sind die Kosten für einzelne „Bausteine“ des Parkplatzes? (Pflastersteine, Be-
grünung, Vorbereitung Untergrund, Verlegung von Abwasser…) Hier ist eine genaue und
vollständige Kostenschätzung nötig.
3.) Wie hoch sind die Fördergelder?
4.) Bis wann müssen die Fördergelder beantragt werden?
5.) Können die Fördergelder auch generell erst 2015 beantragt werden?
6.) Ist es nötig, bereits eine konkrete Planung des Parkplatzes bei der Beantragung der För-
dergelder vorzulegen?
7.) Können die Fördergelder von 2014 ins nächste Jahr übertragen werden?
8.) Gibt es eine schriftliche Vereinbarung, dass sich die Bauherren Hauptstraße 72/74 an
der Gestaltung des gemeindeeigenen Parkplatzes orientieren und z.B. die gleichen Pflas-
tersteine verwenden?
9.) Ist der Durchgangsweg zwischen Hauptstraße und Ev. Kirche Eigentum der Gemeinde
Altlußheim?
10.)Wie viel Ladenfläche wurde bereits im Untergeschoss Hauptstraße 72 vermietet oder
verkauft?
11.)Um welche Geschäfte handelt es sich dabei?
12.)Wie viele Wohnungen wurden in der Hauptstraße 72 bereits vermietet oder verkauft?
13.)Liegt mittlerweile ein Bauantrag für das Gebäude Hauptstraße 74 vor?
14.)Liegt bereits ein Beschluss des Gemeinderats in Altlußheim vor, an dieser Stelle einen
Parkplatz zu errichten?
Mit freundliche Grüßen
Dr. Holger O. Porath Heike Roll Claudia Kohpeiß
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