Antrag auf die Neuaufstellung eines Bebauungsplans für das gesamte Gebiet des zur Debatte stehende „Wohn- und Gewerbegebiet Altreut “ ohne Ausweisung von § 34 Bereichen.
In der Sitzungsvorlage für die AUT Sitzung vom 07.02.2017 schlägt das von der Verwaltung kontaktierte Stadtplanungsbüro WSW & Partner vor, einzelne Bereiche des Gebiets als §34 Gebiete auszuweisen.
Auch die Verwaltung empfiehlt in ihrem Beschlussvorschlag der AUT Sitzung vom 07.02.2017 dem Ausschuss diese Aufteilung. Im Beschlussvorschlag heißt es dazu u.a. „Der Ausschuss stimmt der vorgeschlagenen Gebietsaufteilung zu.“
Die Fraktion von Bündnis 90/ Die GRÜNEN stellt den Antrag auch für die in den Unterlagen zur o.g. AUT Sitzung vom Stadtplanungsbüro als „Bereich 1“ und „Bereich 2“ betitelten Gebiete einen Bebauungsplan zu erstellen und auf die Ausweisung von §34 Bereichen zu verzichten.
Begründung des Antrags:
Nur durch einen Bebauungsplan im gesamten zur Debatte stehenden Gebiet, hat der Gemeinderat in allen Arealen einen höchstmöglichen Planungseinfluss.
Einzelne Gebiete auszunehmen würde es dem Gemeinderat in diesen Bereichen erschweren städtebauliche Ziele durchzusetzen.
Ein Bebauungsplan bietet dem Gemeinderat viel mehr Möglichkeiten der Einflussnahme.
Durch die Einrichtung von §34 Bereichen würde der Gemeinderat Planungsmöglichkeiten aus der Hand geben.
Mit freundlichen Grüßen
Fraktion von Bündnis90/ Die Grünen
Dr. Holger O. Porath Claudia Kohpeiß Heike Roll
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