Waldkindergarten

Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die GRÜNEN zur Einrichtung eines Wald/ Naturkindergartens in kommunaler oder freier Trägerschaft

Um die Möglichkeit anzubieten, Kinder in einem Wald/Naturkindergarten betreuen zu lassen, wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen

  • welche Voraussetzungen zur Schaffung einer Wald/Naturkindergartengruppe nötig sind.
  • Welche Kosten entstehen würden.
  • An welchen Orten auf Altlußheimer Gemarkung der Besuch eines Wald/Naturkindergartens ermöglicht werden könnte.
  • Welche Vorteile/ Nachteile eine Umsetzung des Konzeptes in kommunaler Hand oder in Trägerschaft Trägerschaft mit sich bringen würde.

Was ist ein Waldkindergarten? (Quelle: Wikipedia)

Der Waldkindergarten oder Naturkindergarten ist eine Form des Kindergartens, die aus Skandinavien stammt. Im Wald/Naturkindergarten erfahren Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren (teilweise bereits unter drei Jahren) Erziehung, Bildung und Betreuung. Die meisten Aktivitäten finden außerhalb fester Gebäude statt, meistens im Wald.

Der Waldkindergarten wird häufig als „Kindergarten ohne Dach und Wände“ bezeichnet. Der wesentliche Unterschied zu konventionellen Kindergärten besteht darin, dass die betreuten Kinder mit ihren Erziehern den Kindergartenalltag fast durchgehend außerhalb von Gebäuden, d.h. im Wald, auf der Wiese oder am Strand, verbringen. Die Aktivitäten im Freien finden bei jedem Wetter statt; Einschränkungen gibt es nur bei Witterungsbedingungen, die einen sicheren Aufenthalt im Freien unmöglich machen.

Was wird benötigt?

Vorgeschrieben sind in Deutschland eine beheizbare Unterkunft in zumutbarer Nähe des Waldgebietes, in welcher Kinder und Erzieher bei sehr schlechten Witterungsbedingungen Schutz und Aufenthaltsmöglichkeit finden sollen. Hierzu dienen in der Regel ein beheizter Bauwagen oder eine Waldhütte.

Im Waldkindergarten wird in der Regel auf handelsübliches Spielzeug verzichtet. Die Kinder spielen mit Naturgegenständen, die sie in ihrer Umgebung finden. Die vorgeschriebene Gruppengröße liegt bei einem Waldkindergarten bei 15 bis 20 Kindern bei einem Schlüssel von mindestens zwei staatlich anerkannten Erziehern. Abgesehen von diesen Rahmenbedingungen stellen sich die Waldkindergärten als normale Kindergärten vor, in welchen Kinder gebildet, begleitet und erzogen werden. Inzwischen gibt es bewährte Fort- und Weiterbildungsangebote für eine Tätigkeit als pädagogische Fachkraft im Waldkindergarten.

Weitere Informationen

Homepage des Bundesverbandes der Natur-und Waldkindergärten in Deutschland.e.V

www.bvnw.de

Dr. Holger O. Porath                    Heike Roll                         Claudia Kohpeiß

 

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