Anträge für den Haushalt 2015

Biotopvernetzung

Im Zusammenhang mit der Konzeption zur Biotopvernetzung sind für die Gemarkung
Altlußheim Einzelmaßnahmen nach Priorität und möglicher Umsetzung zu
überprüfen und festzulegen.
Mittel für die Umsetzung von noch festzulegenden Einzelmaßnahmen sind einzustellen.

Begründung: Am 19. März 2014 hat der Gemeinsame Ausschuss den Auftrag für die
Erarbeitung eines Biotopvernetzungskonzepts auf dem Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft
HoRAN vergeben. Für Ende 2014 ist die Vorlage der flächenübergreifenden Konzeption
angekündigt. Der Gemeinsame Ausschuss und die Gemeinderäte im Verwaltungsraum werden
sich zeitnah damit zu befassen haben und die Umsetzung von Maßnahmen in Angriff nehmen.

Mittelbedarf:
10.000 € – Vorbehaltlich Vorlage des HoRAN-Biotopvernetzungskonzepts

 

Ausgleichsmaßnahme Hockenheimer Flur II

In den Haushalt 2015 sollen Geldmittel für die Ausgleichmaßnahme des Baugebietes
Hockenheimer Flur II eingestellt werden.

Begründung: Im Baugebiet Hockenheimer Flur II wurde bereits mit dem Bau des neuen
Kindergartens begonnen. Um zeitnah mit der Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen
Ausgleichsmaßnahme beginnen zu können, sollen Mittel im Haushalt 2015 bereitgestellt
werden.

Mittelbedarf: Dieser richtet sich nach den Kosten für die von der Verwaltung geplante
Ausgleichsmaßnahme.

 

Verkehrssicherheit für Kinder erhöhen durch
Hinweisschilder/ Verkehrszeichen vor allen Kindergärten und Schulen, der
Erstellung eines offiziellen Schulwegplans sowie dem Einrichten von Hol- und
Bringzonen vor den Schulen

Vor allen Kindergärten und Schulen sind Hinweisschilder/ Verkehrszeichen
anzubringen, die die motorisierten Verkehrsteilnehmer auf diese Institutionen
hinweisen. Die Verwaltung wird beauftragt eine Auswahl an Hinweisschildern/ Verkehrszeichen
dem Gemeinderat vorzulegen. Diese können einerseits aus dem Katalog der
offiziellen Verkehrszeichen entnommen werden, oder auch „nicht offizielle“
Hinweisschilder sein. Es ist darauf zu achten, dass bei der Auswahl der Schilder die örtlichen Begebenheiten der
jeweiligen Institution Beachtung finden, um einen größtmöglichen Effekt zu erzielen.

Die Verwaltung wird beauftragt die nötigen Schritte zur Erstellung eines Schulwegeplans in
die Wege zu leiten.

Die Verwaltung wird beauftragt zu überprüfen, ob die Einrichtung von Hol- und Bringzonen
vor den Schulen sinnvoll und durchfahrbar ist.

Begründung: Alle Fraktionen im Altlußheimer Gemeinderat sehen die Notwendigkeit die
Verkehrssicherheit innerorts zu erhöhen. Kinder als Verkehrsteilnehmer brauchen besonderen
Schutz. Vor Kindergärten und Schulen sind Kinder naturgemäß vermehrt anzutreffen. Das
sichere und vernünftige Verhalten von Kindern im Straßenverkehr ist häufig noch nicht
abschließend ausgereift. Je nach Entwicklungsstand und Alter können Kinder notwendige
Verhaltensregeln noch nicht sicher umsetzen.

Motorisierte Verkehrsteilnehmer sollten deshalb explizit darauf hingewiesen werden, dass sie
sich im Bereich eines Kindergartens oder einer Schulen befinden. Hinweisschilder/ Verkehrszeichen die auf Institutionen wie Kindergärten und Schulen oder auf Kinder allgemein hinweisen, gibt es in vielen Ausführungen. Für welche sich die Gemeinde
Altlußheim abschließend entscheidet soll innerhalb Gemeinderates beraten werden.

Durch die Erstellung eines Schulwegplans soll den Kindern ein möglichst sicherer Weg zur
Schule gezeigt werden. Außerdem soll dieser auf gefährliche Stellen hinweisen. Die Erstellung
eines Schulwegplans ist eine komplexe Aufgabe und sollte unter Mitwirkung der Schulen,
Kindergärten, Eltern, der Polizei und Vertretern der Verwaltung erstellt werden.

Durch das Einrichten von Hol- und Bringzonen vor den Schulen sollen die teilweise sehr
gefährlichen Situationen vor den Schulen während der Bring- und Abholzeiten entschärft
werden. Die Hol- und Bringzonen sollen ca. 250 m von den Schulen ausgewiesen werden und
durch ein Schild gekennzeichnet sein.

Mittelbedarf: ca. 1500 Euro- Richtet sich nach den vom Gemeinderat ausgewählten
Hinweisschildern/ Verkehrszeichen.

 

Bürgerversammlung mindestens einmal im Jahr

Die Verwaltung wird beauftragt innerhalb eines Kalenderjahres mindestens eine
Bürgerversammlung durchzuführen.
Begründung:
Gemäß § 20a der Gemeindeordnung Baden-Württemberg: „…sollen wichtige Gemeindeangelegenheiten mit den Einwohnern erörtert werden. Zu diesem Zweck soll der Gemeinderat in der Regel einmal im Jahr, im Übrigen nach Bedarf eine
Bürgerversammlung anberaumen. …“

Auch in Nachbargemeinden wie Reilingen werden Bürgerversammlungen durchgeführt. Der
Bürgermeister legt die Tagesordnung fest, im Idealfall durch vorherige Absprache mit dem
Gemeinderat. Durch die Bürgerversammlung können geplante Vorhaben frühzeitig der Bevölkerung
vorgestellt werden. Sie dient der Transparenz und gibt den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit
sich über geplante Gemeindevorhaben zu informieren und Fragen und Anregungen vorzubringen. Die
bisherigen Informationsveranstaltungen haben immer nur ein Thema und sind häufig auf nur einen
kleinen Kreis der Einwohner Altlußheims beschränkt. Bei einer Bürgerversammlung können alle
Altlußheimer teilnehmen, außerdem müssen nicht mehrere Termine wahrgenommen werden.

Umwandeln von gemeindeeigenen Rasenflächen in Blumenwiesen

Der Ansatz der Verwaltung, Teile von Rasenflächen in Blumenwiesen umzuwandeln, soll
erweitert werden. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Flächen sich für eine Umwandlung noch
eignen. (Rasen vor der Rheinfrankenhalle, Grünstreifen entlang der Straßen und Wege, Teile
der Grünflächen am Rhein…)

Begründung: Das Anlegen von Blumenwiesen wirkt sich positiv auf das Erscheinungsbild der Gemeinde Altlußheim aus. Auch aus ökologischer Sicht ist das Umwandeln von Rasenflächen in Blumenwiesen sinnvoll. „Bienen, Hummeln, Schmetterlinge und Co. sind unersetzlich. Als Blütenbestäuber sorgen sie für die Vielfalt von Pflanzen und Tieren! Eine Umwandlung von nicht blühenden Rasenflächen in Wiesen soll vorhandene Konzepte erfassen, die Honig- und Wildbienen sowie allen anderen nektar- und pollensuchenden Insekten wieder eine Lebensgrundlage schaffen. In Zusammenarbeit mit Landwirten, Naturschützern, Beratern, Verbrauchern, Gärtnern, Imkern, Wissenschaftlern und Landschaftsplanern können neue insektenfreundliche Bewirtschaftungskonzepte entwickelt werden“ (Netzwerk Blühende Landschaft, Homepage). Eine Wiesen-Neuanlage durch mehrjährige standortspezifische Heublumensaat oder Handelssaatgut erfordert eine nur mehrmalige Mahd (2-4/ Jahr).

Mittelbedarf: 500- 1000 Euro

Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes für die Gemeinde Altlußheim

Die Verwaltung wird beauftragt mehrere Angebote zur Erstellung eines „Integrierten Klima-
schutzkonzepts“ bei entsprechenden Firmen einzuholen. Außerdem wird die Verwaltung beauftragt Mittel für die Umsetzung im Haushalt 2015 einzuplanen.

Begründung: Das Integrierte Klimaschutzkonzept ist ein auf Bundesebene gefördertes Energiekonzept. Als Bestandteil der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit trägt es dazu bei, den Klimaschutz in den kommunalen Umweltschutz zu integrieren. Den Kommunen dient es als strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe. Es benennt konkrete Maßnahmen auf kommunaler Ebene, um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen und gewährleistet eine ganzheitliche Herangehensweise zur notwendigen und dringenden Reduzierung des CO2-Ausstoßes. Das Integrierte Klimaschutzkonzept hilft der Kommune durch eine möglichst verbrauchsarme und intelligente Energieversorgung langfristig Energiekosten zu sparen und somit den Haushalt zu entlasten. Die Förderung durch den Bund beträgt bis zu 70% für die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes (Sach- und Personalkosten) sowie für die Beratung und Begleitung bei der Umsetzung.
Mittelbedarf: 10.000 Euro, nach Abzug der Fördermittel. (Beispiel: Reilingen) Der Vertrag mit einer Firma, die mit der Umsetzung beauftragt wird, sollte erst dann zustande kommen, wenn die Fördermittelbewilligung vorliegt.

 

Erstellung eines Spielplatzkonzepts für ein familienfreundliches Altlußheim

Die Verwaltung wird beauftragt ein Spielplatzkonzept für die Spielplätze der Gemeinde zu erstellen. Begründung: Für eine zukuftsgerichtete Spielflächengestaltung ist es wichtig, die aktuelle Spielplatzsituation in Altlußheim zu erfassen. Aus einem Spielplatzkonzept lassen sich Handlungsempfehlungen ableiten. Da einige Spielplätze in Altlußheims sanierungsbedürftig sind,
ist es ratsam sich vor einer Entscheidung ein genaues Bild über den Ist- Zustand der Spielflächen zu verschaffen und sich über den Bedarf zu informieren. Eine detaillierte Bestandserfassung gehört genauso in dieses Konzept wie auch eine Qualitätsbeurteilung aller öffentlichen Spielflächen. Durch ein Spielplatzkonzept können bauliche und gestalterische Maßnahmen im
Gesamtüberblick gesehen werden.

Mittel für den Umbau der Grundschule, den Neubau des Kindergartens sowie der Sanierung der Friedhofshalle/ Friedhofswege

Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Mittel in den Haushalt 2015 einzuplanen.

 

Die Fraktion von Bündnis90 /Die Grünen im Gemeinderat von Altlußheim

Dr. Holger O. Porath                       Heike Roll                     Claudia Kohpeiß

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